Seit dem 01.01.2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Pflegerische Tätigkeiten sowie hausmeisterliche Tätigkeiten (z.B. Gartenarbeiten und Schneeräumen) sind ausgeschlossen.

Auf dieser Website möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu diesem Thema bereitstellen.

Die Schritte bis zur Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson sowie die dafür im Vorfeld erforderlichen Voraussetzungen bilden den Schwerpunkt der Informationen.

Unter dem Menüpunkt "FAQ" beantworten wir zudem häufig gestellte Fragen und unter "Material und Infos" erhalten Sie weiteres Informationsmaterial, wie z. B. auch unseren Flyer.

Wir freuen uns, Sie auf dem Weg zur Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson unterstützen zu können.

Ihre Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern

 

Haftungsausschluss
Mit der Registrierung der ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen übernehmen die Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern lediglich die Aufnahme in einer Liste bzw. die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen. Eine darüberhinausgehende
 prüfende, qualitätssichernde Funktion wird nicht übernommen, zudem haben die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern keinerlei Kenntnis über durchgeführte Leistungen der ehrenamtlich tätigen Einzelperson – eine Haftung/Verantwortlichkeit wird somit nicht übernommen.

Aktuelles

Kurzfortbildungen für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG

Den Flyer zur Ehrenamtlich tätigen Einzelperson gibt es nun auch in anderen Sprachen!

Was passiert, wenn die Registrierung nach drei Jahren abläuft? Informationen dazu finden Sie hier. 

Neue Postkartenserie zum Ehrenamt im Rahmen der 4. Bayerischen Demenzwoche vom 15.- 24.09.2023