Die ehrenamtlich tätige Einzelperson muss nachweislich zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert sein oder die erforderliche Basisschulung mit 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolvieren.

Zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation

    Als zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert gelten insbesondere folgende Personen: 

    • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem der Bereiche Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
    • absolvierte Schulung nach § 45a SGB XI im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten
    • Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals §§ 43b, 53c, 87b SGB XI)
    • mindestens einjährige abgeschlossene Ausbildung im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
    • oder abgeschlossener Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft

    Liegt eine geeignete Qualifizierung vor, muss vor der Registrierung keine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Der Qualifizierungsnachweis ist bei der Registrierung anzufügen und wird im Rahmen dieser geprüft.

    Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson

    Die Basisschulung wird von den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern kostenfrei angeboten und durchgeführt. Die Schulungstermine finden Sie hier.

    Schulungskonzept

    Die Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG besteht aus drei Themenbereichen.
    Diese sind:

    1. Betreuung Pflegebedürftiger
    2. Kommunikation
    3. Unterstützung bei der Haushaltsführung

    Das Schulungskonzept finden Sie hier.

    Allgemeine Informationen zur Schulung erhalten Sie von der regionalen Fachstelle für Demenz und Pflege in dem Regierungsbezirk, in dem Sie Unterstützung leisten möchten.