Informationen
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson. Bitte berücksichtigen Sie zudem, dass Sie nicht mehr als drei Personen im Monat unterstützen dürfen und der Jahresbetrag der Aufwandsentschädigung die Obergrenze nach § 3 Nr. 26 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes nicht überschreiten darf.
Eine Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson ist in 3 Schritten möglich:
1. Institutionskennzeichen beantragen
Bitte beantragen Sie vor der Registrierung mit dem Erfassungsbeleg bei der „ARGE IK – Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen“ ein kostenfreies Institutionskennzeichen.
Das Institutionskennzeichen ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung (unabhängig davon, ob im Wege einer Abtretungserklärung abgerechnet wird oder nicht).
2. Anmeldung zu einer Schulung
Bitte melden Sie sich mit Angabe des Namens, der Adresse, der Telefonnummer, der Mail-Adresse und des Geburtsdatums zu einer kostenfreien Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson bei einer regionalen Fachstelle für Demenz und Pflege in Bayern an. Eine Übersicht der angebotenen Schulungen finden Sie in unseren Schulungsterminen.
Liegt eine geeignete Qualifikation vor, muss vor der Registrierung keine
Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Der Qualifizierungsnachweis ist bei der Registrierung anzufügen und wird im Rahmen dieser geprüft.
3. Registrierung über untenstehendes Registrierungsformular
Sie können sich nun über unser Registrierungsformular als ehrenamtlich tätige Einzelperson registrieren.