FAQ - Institutionskennzeichen
Das Institutionskennzeichen ist eine neunstellige Ziffernfolge, hinter der sich ein Datensatz verbirgt. Damit ist das IK ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Pflegekassen.
Das kostenfreie Institutionskennzeichen (IK) ist bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) zu beantragen.
Dazu ist der Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen zu verwenden.
Für die Beantragung des Institutionskennzeichen verwenden Sie bitte den Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen. Dieser kann per Post oder per E-Mail an die ARGE IK gesendet werden. Die Anschrift ist auf dem Erfassungsbeleg zu finden.
Bei der Beantragung der Institutionskennzeichen handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt schicken Sie den ausgefüllten Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen an die ARGE IK. Sie erhalten daraufhin ein Antwortschreiben der ARGE IK. In diesem werden Sie, um Übernahme- und Übermittlungsfehler auszuschließen, aufgefordert, Ihre Angaben auf Richtigkeit zu prüfen und zu bestätigen (zweiter Schritt). Nach Eingang der Datenbestätigung erhalten Sie das Institutionskennzeichen.
Die Bearbeitung dauert nach Posteingang in der Regel ca. 8-12 Tage.
Bitte beachten Sie, dass in dem Formular die Daten der zukünftigen ehrenamtlich tätigen Einzelperson eingetragen werden müssen. Bitte tragen Sie dort nicht die Daten der Person mit Pflegegrad, welche Sie unterstützen möchten, ein.
Eine Ausfüllhilfe für das Formular finden Sie unter ARKE IK - Erläuterungen zum Erfassungsbeleg. Als Art der Leistungsabrechnung (Zeile 4) tragen Sie bitte "Ehrenamtlich tätige Einzelperson" ein.