Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Seit dem 01.01.2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Pflegerische Tätigkeiten sowie handwerkliche Tätigkeiten (z.B. Gartenarbeiten und Schneeräumen) sind ausgeschlossen.
Auf dieser Website möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu diesem Thema bereitstellen.
Die Schritte bis zur Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson sowie die dafür im Vorfeld erforderlichen Voraussetzungen bilden den Schwerpunkt der Informationen.
Unter dem Menüpunkt "FAQ" beantworten wir zudem häufig gestellte Fragen und unter "Material und Infos" erhalten Sie weiteres Informationsmaterial, wie z. B. auch unseren Flyer.
Wir freuen uns, Sie auf dem Weg zur Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson unterstützen zu können.
Ihre Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern
Haftungsausschluss
Mit der Registrierung der ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen übernehmen die Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern lediglich die Aufnahme in einer Liste bzw. die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen. Eine darüberhinausgehende prüfende, qualitätssichernde Funktion wird nicht übernommen, zudem haben die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern keinerlei Kenntnis über durchgeführte Leistungen der ehrenamtlich tätigen Einzelperson – eine Haftung/Verantwortlichkeit wird somit nicht übernommen.